So können Familien den Hauskauf oder Hausbau mit Baukindergeld bis 31.03.2021 unterstützen

Baukindergeld - Hausbau - Hauskauf - Blockhaus, Holzhaus, Holzbau, Massivhaus, Haus bauen, Fertighaus, Schwedenhaus, Baukindergeld, Haus kaufen - Bausatz - Grundbuch, Kreditinstitut, Förderbank, KfW, Wohneigentum, Baukosten Bauen, Fachwerkhaus
Baukindergeld - Foto Pixapay

Nicht nur niedrige Kreditzinsen machen den Bau oder Kauf eines Hauses für Familien interessant. Für jedes Kind gibt es außerdem noch bis 31.03.2021 Baukindergeld in Höhe von 12.000 Euro vom Staat, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Wer bauen oder kaufen will, sollte prüfen, ob ihm die Förderung zusteht. Sie oder Ihr Lebenspartner müssen zu mindestens 50 % Eigentümer der geförderten Immobilie und entsprechend im Grundbuch eingetragen sein. Da der Antragszeitraum auf die Jahre 2018 bis 31.03.2021 begrenzt ist, muss in diesem Zeitraum entweder der Notarvertrag über den Kauf geschlossen oder die Baugenehmigung erteilt sein. Die Förderung wird in zehn Jahresraten zu je 1.200 Euro pro Kind bezahlt. Voraussetzung ist, dass Sie die Immobilie über den Zehnjahreszeitraum selbst nutzen. Verkaufen oder vermieten Sie, müssen Sie das melden, und ab diesem Zeitpunkt entfällt die Förderung.

Für diese Kinder gibt es Geld

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller mindestens ein Kind hat, für das er kindergeldberechtigt ist. Es reicht, wenn er mit dem Kindergeld-Empfänger, zum Beispiel dem Lebenspartner, im selben Haushalt wohnt. Die Förderung gibt es nur für minderjährige Kinder. Für ältere Kinder, die im Studium sind, kann es zwar Kindergeld geben, sie zählen aber bei der Bemessung des Baukindergelds nicht mit. Entscheidend sind immer die Verhältnisse bei Antragstellung. Werden die Kinder später volljährig oder fallen aus dem Kindergeldbezug heraus, ist das egal. Umgekehrt kann aber auch für erst später geborene Kinder das Baukindergeld nicht nachträglich beantragt werden. Das Baukindergeld ist zudem eine einmalige Förderung, wird also bei einem zweiten Hauskauf nicht nochmals für dasselbe Kind gewährt.

Großzügige Einkommensgrenzen

Die Grenzen für das Einkommen, bis zu dem die Förderung stattfindet, sind recht großzügig gewählt. Auch Familien mit guten Einkommen haben hier eine Chance. Die Grenze beträgt 90.000 Euro bei einem Kind und erhöht sich für jedes weitere förderberechtigte Kind um 15.000 Euro. Es zählt das steuerpflichtige Einkommen des Haushalts, auch bei unverheirateten Paaren ohne gemeinsame Steuerveranlagung. Das heißt zwar einerseits, dass neben dem Verdienst als Arbeitnehmer auch andere Einkunftsarten wie Kapitalerträge oder selbstständige Tätigkeiten mitgezählt werden, andererseits werden aber auch zahlreiche Beträge abgezogen, zum Beispiel Werbungskosten und Sonderausgaben einschließlich Vorsorgeaufwendungen, insbesondere die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Entscheidend ist nicht das aktuelle Jahr, sondern der Durchschnitt der drei Vorjahre. Bei Antragstellung in 2019 sind das also die Jahre 2016, 2017 und 2018. Schauen Sie in Ihre Steuerbescheide dieser Jahre, dort finden Sie das steuerpflichtige Einkommen bereits fertig ausgerechnet. Auch hier gilt, dass die Verhältnisse bei Antragstellung zählen. Spätere Gehaltserhöhungen oder ein Wiedereinstieg des Partners ins Berufsleben nach einer Elternzeit gefährden die Förderung nicht.

Abwicklung über die Förderbank KfW

Kind mit Bauhelm - Baukindergeld - Blockhaus Bauen - Hausbau - Grundbuch, Kreditinstitut, Förderbank, KfW, Wohneigentum, Baukosten Bauen, Fachwerkhaus, Naturstammhaus, Bausatz, Bausatzhaus - Baukindergeld - Baufinanzierung - Hauskauf  - Blockhausbau
Kind mit Bauhelm - Foto Pixapay

Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie erst nach dem Einzug ins neue Heim, und zwar bei der KfW. Sie finden es dort unter der Produktnummer 424. Melden Sie sich online im Zuschussportal der KfW an. Das erfordert einmalig ein wenig Aufwand, denn Sie müssen sich per Postident oder Videoident legitimieren. Ist diese Prozedur aber einmal abgeschlossen, steht Ihnen die große Welt der KfW-Förderungen offen. Tipp: Führen Sie die Registrierung bereits vor dem Kauf oder Baubeginn durch. Das Baukindergeld können Sie zwar erst später beantragen, aber um einen günstigen Kredit oder eine Förderung mit Zuschüssen müssen Sie sich meist schon vor Baubeginn kümmern, erklären die Experten. Das Baukindergeld ist mit diversen anderen KfW-Produkten wie dem Wohneigentumsprogramm (Produkt 124) und den Programmen für energieeffizientes Sanieren und Bauen (Produkte 151, 152, 153 und 430) kombinierbar. Erkundigen Sie sich auch nach sogenannten BAFA-Mittel, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für den Einsatz erneuerbarer Energien und Heizungsoptimierungen bereitgestellt werden. Nach erfolgreicher Antragsprüfung erhalten Sie von der KfW eine Auszahlungsbestätigung. Ihr können Sie den Zahlungstermin entnehmen. Dieser gilt auch für die nächsten neun Jahre, vorausgesetzt, Sie bewohnen das geförderte Objekt immer noch selbst. Bei der Gestaltung der Immobilienfinanzierung sollten Sie das erwartete Baukindergeld berücksichtigen und im Darlehensvertrag die Möglichkeit kostenfreier Sondertilgungen vorsehen. Dann können Sie das Baukindergeld einsetzen, um die Restschuld zu reduzieren und damit gleichzeitig Zinslast und Laufzeit des Kredits merklich zu verringern. Eine Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung bringt Sie dann nicht so leicht in Schwierigkeiten, selbst wenn bis dahin die Zinsen gestiegen sein sollten.

(Stand 04.12.2019)


Verantwortlich für diesen Artikel ist die Autorin Uta Klug.


Folge Blockhaus-Experten auf Twitter 

<< zurück zum Bloganfang <<